Rechtsprechung
LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24 |
Volltextveröffentlichung
- IWW
§ 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § ... 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 569 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 114 Abs. 1 ZPO, § 117 Abs. 2, Abs. 4 ZPO, § 9 RVG, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO, § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 139 ZPO, § 571 Abs. 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 127 Abs. 4 ZPO, § 78 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Bis wann kann die Formblatterklärung im Rahmen der Prozesskostenhilfe noch nachgereicht werden?
Papierfundstellen
- NZA-RR 2024, 258
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03
Versagung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
Eine rückwirkende Bewilligung der Prozesskostenhilfe würde nur noch dazu dienen, einem Prozessbevollmächtigten durch die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, was nicht Zweck der Prozesskostenhilfe ist (BAG, Beschluss vom 16.2.2012, 3 AZB 34/11, juris, Rn 14; Beschluss vom 3.12.2003, 2 AZB 19/03, juris, Rn10).Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn das Gericht vor Instanzende über den Antrag hätte positiv entscheiden können oder wenn das Gericht einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, dass noch nach Instanzende entscheiden werden wird, etwa indem eine Frist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO gesetzt wurde (BAG, Beschluss vom 3.12.2003, a.a.O.).
§ 571 Abs. 2 ZPO ist vorliegend auch nicht durch die speziellere Vorschrift des § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO verdrängt (hierzu BAG, Beschluss vom 3.12.2003, a.a.O.), schon weil das Arbeitsgericht keine Frist nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO gesetzt hat.
- BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12
Prozesskostenhilfe - beendeter Rechtsstreit
Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
Das Arbeitsgericht war nach den Umständen des Einzelfalls weder zur Anwendung des § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, noch nach § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO dazu verpflichtet, vor der Protokollierung des Vergleichs auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen (vgl. BAG, Beschluss vom 5.12.2012, 3 AZB 40/12, juris, Rn. 11 bis 13).Ihm war die Notwendigkeit der Erklärung daher bekannt, weshalb es keines Hinweises bedurfte (BAG. Beschluss vom 5.12.2012, a.a.O. Rn.13).
- BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11
Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert
Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
Eine rückwirkende Bewilligung der Prozesskostenhilfe würde nur noch dazu dienen, einem Prozessbevollmächtigten durch die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, was nicht Zweck der Prozesskostenhilfe ist (BAG, Beschluss vom 16.2.2012, 3 AZB 34/11, juris, Rn 14; Beschluss vom 3.12.2003, 2 AZB 19/03, juris, Rn10).
- OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03
Prozesskostenhilfe: Keine PKH-Bewilligung nach Instanzende bei Versäumung der …
Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
Wurde der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die hierfür erforderlichen Unterlagen erst nach Instanzende eingereicht worden, kann der Zweck, die "beabsichtigte Rechtsverfolgun g" zu ermöglichen, grundsätzlich nicht mehr erreicht werden, denn der Prozess ist ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe durchgeführt und abgeschlossen worden (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.1.2021, 3 Ta 1/20, juris, Rn.5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003, 16 WF 161/03, Juris, Rn.3 m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 3 Ta 1/20
Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen …
Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
Wurde der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die hierfür erforderlichen Unterlagen erst nach Instanzende eingereicht worden, kann der Zweck, die "beabsichtigte Rechtsverfolgun g" zu ermöglichen, grundsätzlich nicht mehr erreicht werden, denn der Prozess ist ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe durchgeführt und abgeschlossen worden (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.1.2021, 3 Ta 1/20, juris, Rn.5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003, 16 WF 161/03, Juris, Rn.3 m.w.N.). - LAG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 5 Ta 105/21
Beschwerdeinstanz - neues Vorbringen - Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
(vgl. hierzu auch LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.2.2022, 5 Ta 105/21, juris, Rn 11 und 12).