Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5416
LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24 (https://dejure.org/2024,5416)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15.03.2024 - 1 Ta 32/24 (https://dejure.org/2024,5416)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15. März 2024 - 1 Ta 32/24 (https://dejure.org/2024,5416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,5416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • IWW

    § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § ... 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 569 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 114 Abs. 1 ZPO, § 117 Abs. 2, Abs. 4 ZPO, § 9 RVG, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO, § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 139 ZPO, § 571 Abs. 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 127 Abs. 4 ZPO, § 78 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bis wann kann die Formblatterklärung im Rahmen der Prozesskostenhilfe noch nachgereicht werden?

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2024, 258
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
    Eine rückwirkende Bewilligung der Prozesskostenhilfe würde nur noch dazu dienen, einem Prozessbevollmächtigten durch die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, was nicht Zweck der Prozesskostenhilfe ist (BAG, Beschluss vom 16.2.2012, 3 AZB 34/11, juris, Rn 14; Beschluss vom 3.12.2003, 2 AZB 19/03, juris, Rn10).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn das Gericht vor Instanzende über den Antrag hätte positiv entscheiden können oder wenn das Gericht einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, dass noch nach Instanzende entscheiden werden wird, etwa indem eine Frist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO gesetzt wurde (BAG, Beschluss vom 3.12.2003, a.a.O.).

    § 571 Abs. 2 ZPO ist vorliegend auch nicht durch die speziellere Vorschrift des § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO verdrängt (hierzu BAG, Beschluss vom 3.12.2003, a.a.O.), schon weil das Arbeitsgericht keine Frist nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO gesetzt hat.

  • BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12

    Prozesskostenhilfe - beendeter Rechtsstreit

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
    Das Arbeitsgericht war nach den Umständen des Einzelfalls weder zur Anwendung des § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, noch nach § 139 Abs. 1 Satz 1 ZPO dazu verpflichtet, vor der Protokollierung des Vergleichs auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen (vgl. BAG, Beschluss vom 5.12.2012, 3 AZB 40/12, juris, Rn. 11 bis 13).

    Ihm war die Notwendigkeit der Erklärung daher bekannt, weshalb es keines Hinweises bedurfte (BAG. Beschluss vom 5.12.2012, a.a.O. Rn.13).

  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
    Eine rückwirkende Bewilligung der Prozesskostenhilfe würde nur noch dazu dienen, einem Prozessbevollmächtigten durch die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe einen Zahlungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen, was nicht Zweck der Prozesskostenhilfe ist (BAG, Beschluss vom 16.2.2012, 3 AZB 34/11, juris, Rn 14; Beschluss vom 3.12.2003, 2 AZB 19/03, juris, Rn10).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03

    Prozesskostenhilfe: Keine PKH-Bewilligung nach Instanzende bei Versäumung der

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
    Wurde der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die hierfür erforderlichen Unterlagen erst nach Instanzende eingereicht worden, kann der Zweck, die "beabsichtigte Rechtsverfolgun g" zu ermöglichen, grundsätzlich nicht mehr erreicht werden, denn der Prozess ist ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe durchgeführt und abgeschlossen worden (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.1.2021, 3 Ta 1/20, juris, Rn.5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003, 16 WF 161/03, Juris, Rn.3 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 3 Ta 1/20

    Prozesskostenhilfe - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
    Wurde der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor Ende der Instanz gestellt, sind aber die hierfür erforderlichen Unterlagen erst nach Instanzende eingereicht worden, kann der Zweck, die "beabsichtigte Rechtsverfolgun g" zu ermöglichen, grundsätzlich nicht mehr erreicht werden, denn der Prozess ist ohne Bewilligung der Prozesskostenhilfe durchgeführt und abgeschlossen worden (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.1.2021, 3 Ta 1/20, juris, Rn.5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.10.2003, 16 WF 161/03, Juris, Rn.3 m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 5 Ta 105/21

    Beschwerdeinstanz - neues Vorbringen - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.03.2024 - 1 Ta 32/24
    (vgl. hierzu auch LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.2.2022, 5 Ta 105/21, juris, Rn 11 und 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht